Urteilstext:
Fall 47: Kreisliga-Spiel 1. FC 27 Gefrees - SpVgg 1913 Selb am 15.08.08.
Urteil:
I. Spieler/in Kral Jiri, SpVgg 1913 Selb, wird gemäß § 67 Abs. 2 RVO wegen einer Tätlichkeit für 4 Verbandsspiel(e)

(§ 51 Abs. 5 RVO) der Kreisliga-Mannschaft des Vereins SpVgg 1913 Selb gesperrt.
II. Die Sperre gilt darüber hinaus für alle weiteren Verbandsspiele (§ 51 Abs. 5 RVO) seines /ihresVereins bis zum Ablauf der Sperre nach Ziffer I.
III. Darüber hinaus wird der/die Spieler/in Kral Jiri für alle anderen Spiele mit einschließlich 14.09.08 gesperrt.
IV. Bei einem Vereinswechsel innerhalb der Sperrzeit zählen ab Erteilung des Verbandsspielrechts die Verbandsspiele der Mannschaft in der niedrigsten Herren-/Frauenklasse des aufnehmenden Vereins.
V. Die Kosten des Verfahrens in Höhe von € 15,00 trägt der/die Spielerin Kral Jiri unter Mithaftung SpVgg 1913 Selb (5327). Kostenentscheid gemäß §§ 32, 33 RVO i.V.m. § 11 FO.
VI. Stellungnahme lag vor